Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der portrix.net GmbH.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen und Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote der portrix.net GmbH sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von der portrix.net GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt.
2.3 Eigenschaften sind ausdrücklich nur dann zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.
2.4 Die portrix.net GmbH behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
2.5 Bei Mitlieferung von Dritten hergestellter Hardware oder Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie einschränkende Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mitvereinbart.

3. Installation, Schulung und Beratung
3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die portrix.net GmbH als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
3.2 Sofern die portrix.net GmbH Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von der portrix.net GmbH angemessen. Die portrix.net GmbH kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von der portrix.net GmbH aus § 643 BGB bleiben unberührt.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang
4.1 Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile und andere Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der portrix.net GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4.2 Die portrix.net GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.
4.3 Die portrix.net GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.4 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum der portrix.net GmbH. Die portrix.net GmbH behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

5. Lieferfrist
5.1 Von der portrix.net GmbH angegebene Lieferzeiten sind, soweit nicht einzelvertraglich anderweitig vereinbart, nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin von der portrix.net GmbH um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, der portrix.net GmbH eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von der portrix.net GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind.

6. Preise
6.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen.
6.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6.3 Die portrix.net GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

7. Zahlung
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Rechnungsbetrag bei Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die portrix.net GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem „Basiszinssatz“ verlangen.
7.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen der portrix.net GmbH verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von der portrix.net GmbH anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.
7.3 Schuldet der Kunde der portrix.net GmbH mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

8. Annahmeverzug des Kunden
Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist die portrix.net GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die portrix.net GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder die portrix.net GmbH einen höheren Schaden nachweist.

9. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
9.2 Von der portrix.net GmbH auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von der portrix.net GmbH unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er der portrix.net GmbH unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der portrix.net GmbH ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
9.3 Dem Kunden ist bekannt, das sowohl Individual- als auch Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die portrix.net GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
9.4 Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, leistet die portrix.net GmbH bei Mängeln ihrer Software bzw. Werkleistungen wie folgt Gewähr:
9.4.1 Die portrix.net GmbH gewährleistet, dass die Software der in der Anwenderdokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung entspricht und auf geprüften und fehlerfreien Datenträgern ausgeliefert wird. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden.
9.4.2 Die portrix.net GmbH behält sich vor, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder durch Änderung der Leistung zu beseitigen. Falls die portrix.net GmbH Mängelbeseitigung durch Änderung der Leistung vornimmt, wird die portrix.net GmbH den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht in für den Kunden wesentlichen Aspekten ändern. Der Kunde wird der portrix.net GmbH bei der Beseitigung im erforderlichen Umfang unterstützen.
9.4.3 Der Kunde kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9.4.4 Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Tauglichkeit der Leistung ist der Rücktritt ausgeschlossen.
9.4.5 Die Gewährleistungsfrist ist bei der Lieferung an Unternehmen auf 12 Monate nach Auslieferung bzw. Abgabe der vereinbarten Leistung begrenzt.
9.5 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
9.7 Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist die portrix.net GmbH zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die portrix.net GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von der portrix.net GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die portrix.net GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die portrix.net GmbH ab. Die portrix.net GmbH nimmt die Abtretung an.
10.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an die portrix.net GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von der portrix.net GmbH hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. Die portrix.net GmbH ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.
10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist die portrix.net GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die portrix.net GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
10.5 Bei einem Rücknahmerecht der portrix.net GmbH gemäß vorstehendem Absatz ist die portrix.net GmbH berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von der portrix.net GmbH den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
10.6 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

11. Umfang der Rechtseinräumung
Die portrix.net GmbH behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software.

12. Haftung
12.1 Die portrix.net GmbH haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften.
12.2 Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet die portrix.net GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare, unmittelbare Schäden.
12.3 Die portrix.net GmbH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.
12.4 Die portrix.net GmbH haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können.
12.5 Die Haftung ist - außer bei Vorsatz - in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von der portrix.net GmbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Für sonstige Vermögensschäden haftet die portrix.net bis zur zweifachen Höhe des jeweiligen Projektvolumens.
12.6 Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der portrix.net GmbH.
12.7 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

13. Schutzrechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, die portrix.net GmbH von Schutzrechtsberühmungen Dritter hinsichtlich der gelieferten portrix.net Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die portrix.net GmbH auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Die portrix.net GmbH ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

14. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der portrix.net GmbH geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit der portrix.net GmbH geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung der portrix.net GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

15. Schlussbestimmungen
15.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
15.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von der portrix.net GmbH ist die Hansestadt Hamburg.
15.4 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg vereinbart.